Was sind § 20-Präventionskurse?
§ 20-Kurse beziehen sich auf den § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) und sind zertifizierte Präventionskurse, die der Gesundheitsförderung und Vorbeugung von Krankheiten dienen. Ziel dieser Kurse ist es, Versicherte dabei zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten Lebensstil zu entwickeln und langfristig zu erhalten.
Die Kurse sind in vier sogenannte Handlungsfelder unterteilt:
- Bewegung
- Ernährung
- Entspannung / Stressbewältigung
- Suchtmittelprävention
Unsere Angebote liegen insbesondere in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung.

Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20 SGB V verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Die Förderung erfolgt in der Praxis über Zuschüsse zu zertifizierten Präventionskursen.
- In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu zwei Kurse pro Kalenderjahr je Handlungsfeld
- Die Höhe der Erstattung liegt meist bei 80–100 % der Kurskosten, bis zu einem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Höchstbetrag.
- Voraussetzung ist, dass:
- der Kurs bei der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifiziert ist
- mindestens 80 % der Kurstermine besucht wurden
Kombination von Bewegung, Entspannung und Ernährung bei uns
Ein besonderer Vorteil unserer Präventionsangebote:
Bei uns können mehrere § 20-Kurse aus unterschiedlichen Handlungsfeldern kombiniert werden.
Das bedeutet:
- Bewegungskurs und Entspannungskurs parallel
- Bewegungskurs plus Ernährungskurs im Anschluss
- oder auch zeitlich versetzt (vorher / nachher)
Die gleichzeitige Teilnahme an Kursen aus verschiedenen Handlungsfeldern ist bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich möglich, solange:
- es sich um unterschiedliche Handlungsfelder handelt
- jeder Kurs für sich die Teilnahmebedingungen erfüllt
- die Kurse jeweils ZPP-zertifiziert sind
- So können Teilnehmer ganzheitlich an ihrer Gesundheit arbeiten – Bewegung, Stressreduktion und Ernährung sinnvoll miteinander kombiniert.
Zertifizierte Qualität – alle unsere Präventionskurse sind:
- ZPP-zertifiziert
- anerkannt und förderfähig bei allen gesetzlichen Krankenkassen
- fachlich fundiert und praxisnah aufgebaut
Damit erfüllen sie sämtliche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
Häufige Fragen zu RV Fit
§ 20-Kurse sind Präventionskurse nach dem Sozialgesetzbuch V. Sie dienen der Vorbeugung von Krankheiten und der Förderung von Bewegung, Entspannung, Ernährung und Stressbewältigung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen diese Kurse. In der Regel werden 1–2 Kurse pro Jahr gefördert, meist mit 80–100 % der Kurskosten, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
Ja, die Kursgebühr wird zunächst selbst bezahlt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, die du bei deiner Krankenkasse einreichst. Danach erfolgt die Erstattung.
Mindestens 80 % der Kurseinheiten, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Ja. Kurse aus unterschiedlichen Handlungsfeldern (z. B. Bewegung + Entspannung oder Bewegung + Ernährung) können parallel oder nacheinander absolviert werden. Das ist bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich zulässig.
Ja. Alle unsere Kurse sind ZPP-zertifiziert und damit offiziell anerkannt und erstattungsfähig bei allen gesetzlichen Krankenkassen.
Für alle gesetzlich Versicherten – unabhängig von Alter oder Fitnesslevel. Die Kurse sind präventiv und nicht an eine ärztliche Verordnung gebunden.